Dehoga-Gastaufnahmevertrag
DEHOGA-Auszug zum Gastaufnahmevertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
(lt. DEHOGA)
\Venn zwischen Vermieter und Mieter keine anderen Vereinbarungen getroffen
wurden, gelten folgende Bedingungen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und
zugesagt ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche
Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast
Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter
ersparten Aufwendungen.
Diese Einsparungen betragen:
10% des Preises bei Ferienwohnungen
20% des Preises bei Übernachtungen mit Frühstück
30% des Preises bei Übernachtungen mit Halbp.ension
40% des Preises bei Übernachtungen mit Vollpe~1ion
5. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die
freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den
daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu verrechnen, um
den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitigen Vergabe hat
der Gast den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. Im übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des
Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.
7. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise - Rücktrittskosten - Versicherung!
